Rentenrechner & Rentenalterrechner 2026 — Monatliche Rente berechnen (SGB VI, DRV)
Berechnen Sie orientierend Ihre gesetzliche Altersrente für 2026 mit unserem kostenlosen Rentenrechner (auch bekannt als Rentenalterrechner) nach den Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung (SGB VI). Geben Sie Ihr durchschnittliches Bruttojahreseinkommen, die Beitragsjahre und das gewünschte Renteneintrittsalter ein; der Rechner wendet die offizielle Formel an: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert (39,32 €/EP für 2026, geschätzt nach der Rentenanpassungsverordnung). Egal ob Sie nach Rentenrechner oder Rentenalterrechner suchen — beide Begriffe bezeichnen dasselbe Werkzeug zur Schätzung Ihrer monatlichen Bruttorente.
📚 Offizielle Quellen
Über die gesetzliche Rentenversicherung 2026
Rechtsgrundlage: Die deutsche Altersrente wird nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) berechnet. Die zentralen Größen sind die Entgeltpunkte (EP), der Zugangsfaktor und der aktuelle Rentenwert. Für 2026 gilt der durch die Rentenanpassungsverordnung festgelegte Wert von rund 39,32 € pro Entgeltpunkt und Monat (geschätzt; offizielle Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli).
Formel: Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte pro Jahr = Bruttojahreseinkommen / Durchschnittsentgelt (50.493 € für 2026, vorläufig). Die EP werden über alle Beitragsjahre summiert. Der Zugangsfaktor beträgt 1,0 bei Renteneintritt zur Regelaltersgrenze (67), sinkt um 0,3% pro Monat Frühverrentung (max −10,8%) und steigt um 0,5% pro Monat späterer Renteneintritt.
Höchstbeitragsbemessungsgrenze (BBG): Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nur bis zur BBG erhoben — 2026 etwa 96.000 €/Jahr (West) bzw. 94.800 €/Jahr (Ost). Einkommen über diesem Grenzwert generiert keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Wenn Ihr Bruttoeinkommen die BBG übersteigt, gibt der Rechner eine Warnung aus.
Regelaltersgrenze 2026: 67 Jahre für die meisten Versicherten (Geburtsjahrgänge ab 1964). Frühere Jahrgänge haben eine schrittweise abgesenkte Regelaltersgrenze (z. B. Jahrgang 1958 = 66 Jahre). Eine vorzeitige Altersrente ist möglich ab 63 Jahren mit mindestens 35 Beitragsjahren — mit Abschlag. Die „Rente mit 63 ohne Abschläge” gilt für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren.
Einschränkungen des Rechners: Diese Schätzung berücksichtigt nicht: Kindererziehungszeiten (bis zu 3 EP pro Kind), Pflegezeiten, Mütterrente-Aufschläge, Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildung, Erwerbsminderungsrente, Witwen-/Witwerrente. Für eine offizielle Berechnung bitte die Renteninformation der DRV anfordern (drv.de) — kostenlos und individualisiert.
Häufige Fragen
Wie wird die monatliche Bruttorente 2026 berechnet?
Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert. Die Entgeltpunkte (EP) werden pro Jahr berechnet als Bruttoeinkommen / Durchschnittsentgelt (≈ 50.493 € für 2026). Der Zugangsfaktor ist 1,0 bei Renteneintritt zur Regelaltersgrenze (67), sinkt um 0,3% pro Monat Frühverrentung. Der aktuelle Rentenwert beträgt für 2026 etwa 39,32 €/EP/Monat.
Was ist die Regelaltersgrenze 2026?
Für Versicherte mit Geburtsjahr ab 1964: 67 Jahre. Frühere Jahrgänge haben eine niedrigere Regelaltersgrenze (z. B. Jahrgang 1958 = 66 Jahre, schrittweise). Bei mindestens 35 Beitragsjahren ist eine Altersrente ab 63 möglich (mit Abschlag). Bei 45 Beitragsjahren („besonders langjährig Versichert”) ist Rente mit 63 ohne Abschlag möglich.
Was bedeutet Höchstbeitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die BBG ist die Obergrenze für beitragspflichtiges Einkommen. 2026 liegt sie bei rund 96.000 €/Jahr (West) bzw. 94.800 €/Jahr (Ost). Bruttoeinkommen über der BBG generiert keine zusätzlichen Entgeltpunkte — die maximale Rente bei lebenslang BBG-Niveau-Verdienst liegt bei rund 3.300 €/Monat (45 Beitragsjahre, kein Abschlag).
Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Rente aus?
Pro Kind werden bis zu 3 EP („Kindererziehungszeit”) gutgeschrieben — für Kinder ab 1992 geboren, drei Jahre Erziehungszeit pro Kind. Mütter (oder Väter, je nach Antrag) erhalten eine zusätzliche Rente entsprechend. Dieser Rechner berücksichtigt diese Zuschläge nicht; die offizielle DRV-Rentenauskunft tut es.
Welche Mindestversicherungszeit muss ich haben?
Für die Regelaltersrente: 5 Jahre (Wartezeit). Darunter besteht kein Anspruch auf Altersrente — nur die staatliche Grundsicherung im Alter. Für „Rente mit 63 mit Abschlag” sind 35 Beitragsjahre erforderlich, für „Rente mit 63 ohne Abschlag” 45 Beitragsjahre.
Kann ich nach Renteneintritt weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner abgeschafft. Sie können beliebig hoch hinzuverdienen, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird. Einzige Ausnahme: Bei Erwerbsminderungsrente bestehen weiterhin Hinzuverdienstgrenzen — siehe §96a SGB VI.
Was sind die Abschläge bei Frühverrentung?
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze: 0,3% Abschlag, maximal 14,4% (4 Jahre × 12 × 0,3%). Diese Abschläge gelten lebenslang — die Rente wird dauerhaft niedriger ausgezahlt. Beispiel: Bei Renteneintritt mit 64 statt 67 = 36 Monate früher × 0,3% = 10,8% Abschlag.
Was passiert bei späterem Renteneintritt?
Pro Monat nach der Regelaltersgrenze: +0,5% Zuschlag (lebenslang). Beispiel: Renteneintritt mit 70 statt 67 = 36 Monate später × 0,5% = +18% Zuschlag. Dies kann die Rente deutlich erhöhen, insbesondere für Versicherte mit langen Beitragszeiten und stabilem Einkommen.