⚠ Schätzungen für persönliche Planung. Für Steuererklärungen, Verträge oder wichtige Entscheidungen ziehen Sie einen Steuerberater oder Finanzplaner hinzu.

Mehrwertsteuer Rechner Online — MwSt berechnen, Nettopreis / Bruttopreis 2026

Kostenloser online MwSt-Rechner — Nettopreis (ohne MwSt) oder Bruttopreis (mit MwSt) sofort berechnen, MwSt zum Preis hinzurechnen oder aus dem Bruttopreis herausrechnen, zu jedem Satz (Deutschland 19% Standard / 7% ermäßigt, oder benutzerdefiniert für 28 EU-Länder). Konvertieren Sie netto-brutto in beide Richtungen — ideal für Rechnungen, Buchhaltung und schnelle Preisumrechnung.

💡 Wie berechnet man die MwSt?

MwSt zum Nettopreis addieren

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100) | MwSt-Betrag = Netto × Steuersatz ÷ 100
Beispiel: Nettopreis = 100 €, Steuersatz = 19 %
MwSt-Betrag = 100 × 19 ÷ 100 = 19 €
Bruttopreis = 100 + 19 = 119 €

MwSt aus dem Bruttopreis herausrechnen

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100) | MwSt-Betrag = Brutto − Netto
Beispiel: Bruttopreis = 119 €, Steuersatz = 19 %
Nettopreis = 119 ÷ 1,19 = 100 €
MwSt-Betrag = 119 − 100 = 19 €
So funktioniert es

Nutzen Sie unseren kostenlosen MwSt-Rechner, um einem Nettopreis sofort Mehrwertsteuer hinzuzufügen oder die MwSt aus einem Bruttopreis herauszurechnen. Geben Sie einfach den Betrag ein, wählen Sie den Steuersatz (oder geben Sie einen eigenen ein) – Nettopreis, MwSt-Betrag und Bruttopreis werden in Echtzeit berechnet. Ideal für Rechnungsstellung, Buchhaltung, Einkauf oder überall, wo schnelle und präzise MwSt-Werte benötigt werden.

  1. Wählen Sie den Modus: „MwSt hinzufügen“, wenn Sie einen Nettopreis haben und den Bruttopreis benötigen, oder „MwSt entfernen“, wenn Sie einen Bruttopreis haben und den Nettopreis suchen.
  2. Geben Sie den Betrag in das Eingabefeld ein.
  3. Wählen Sie einen voreingestellten Steuersatz (z. B. 19 %, 7 %) oder geben Sie einen eigenen ein.
  4. Nettopreis, MwSt-Betrag und Bruttopreis werden sofort angezeigt.
  5. Verwenden Sie die Teilen-Schaltfläche, um einen Link mit der vorausgefüllten Berechnung zu kopieren.
Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet?

Die Mehrwertsteuer (MwSt., in Deutschland Umsatzsteuer, USt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette auf den von jedem Unternehmen erzeugten Mehrwert erhoben wird. Auf EU-Ebene wird der Mechanismus durch die Richtlinie 2006/112/EG (MwSt-Richtlinie) geregelt und in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland gilt das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV); zuständig sind das Bundesfinanzministerium (BMF) und die örtlichen Finanzämter. Der Rechner oben implementiert die zwei Operationen, die jedes Unternehmen und jeder Verbraucher täglich braucht: Mehrwertsteuer einem Nettopreis hinzufügen, um den Bruttopreis (mit MwSt) zu erhalten, und Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis herausrechnen, um den zugrundeliegenden Nettobetrag zu ermitteln.

Die zwei Formeln, die der Rechner ausführt, lauten: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100) und MwSt-Betrag = Netto × Steuersatz ÷ 100 beim Hinzufügen; Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100) und MwSt-Betrag = Brutto − Netto beim Herausrechnen. Ein Nettopreis von 100 € mit 19% Mehrwertsteuer wird also zu 119 € brutto mit 19 € MwSt, während ein Bruttopreis von 119 € mit 19% in 100 € netto plus 19 € MwSt zerlegt wird. Die Asymmetrie der beiden Formeln führt häufig zu Fehlern: Bei 19% beträgt der Divisor 1,19, nicht 0,81. Der Rechner akzeptiert jeden beliebigen Satz, funktioniert also für jede Rechtsordnung und jeden ermäßigten oder Nullsatz, nicht nur für die voreingestellten Standardsätze.

Innerhalb der EU legt jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Standardsatz oberhalb der von der Richtlinie vorgegebenen Untergrenze von 15% fest, dazu ggf. ermäßigte Sätze über 5% für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Für 2026 gelten folgende Standardsätze: Deutschland 19%, Rumänien 21%, Ungarn 27%, Spanien 21%, Polen 23%, Frankreich 20%, Niederlande 21%, Vereinigtes Königreich 20%, während Brasilien mit ICMS (auf Bundesstaaten-Ebene, 17%–25% je Bundesstaat) und IPI (auf Bundesebene, produktspezifisch) statt mit einer einheitlichen MwSt arbeitet. Deutschland kennt zusätzlich den ermäßigten Satz von 7% (§12 Abs. 2 UStG) für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen und Personennahverkehr.

Zwei Mechanismen verwirren grenzüberschreitend tätige Unternehmer am häufigsten. Das Reverse-Charge-Verfahren (Artikel 196 der MwSt-Richtlinie, in Deutschland §13b UStG) verlagert die Steuerschuld vom Lieferanten auf den Leistungsempfänger bei B2B-Leistungen innerhalb der EU und bestimmten Inlandsumsätzen — der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, der Empfänger versteuert sie selbst und kann die Vorsteuer in derselben Voranmeldung abziehen. Die One-Stop-Shop-Regelung (OSS), eingeführt durch die Richtlinie 2017/2455, gilt für B2C-Fernverkäufe von Waren und digitalen Dienstleistungen zwischen EU-Staaten: Unterhalb der EU-weiten Schwelle von 10.000 € pro Jahr berechnet der Anbieter den Satz seines Heimatlandes, oberhalb davon den Satz des Kundenlandes — alles in einer einzigen Quartals-OSS-Erklärung.

Konforme Rechnungen müssen die in Artikel 226 der MwSt-Richtlinie (in Deutschland §14 UStG) aufgezählten Bestandteile enthalten: Rechnungsdatum und fortlaufende eindeutige Nummer, Name, Anschrift und Steuernummer/USt-IdNr. des Lieferanten, Daten des Kunden (mit USt-IdNr. bei B2B), Beschreibung und Menge der Waren oder Dienstleistungen, Liefer- bzw. Leistungsdatum, falls abweichend, Bemessungsgrundlage je Steuersatz, angewandter Steuersatz, abzuführende Steuer und Hinweis auf Befreiungen oder Reverse-Charge. In Deutschland besteht für inländische B2B-Rechnungen ab 1. Januar 2025 eine schrittweise Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD) gemäß Wachstumschancengesetz.

Die Schwellen für die Pflichtanmeldung zur Umsatzsteuer variieren erheblich. Deutschland wendet die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG an: bis 22.000 € Umsatz im Vorjahr (ab 2025: 25.000 €) und voraussichtlich höchstens 100.000 € im laufenden Jahr ist der Verzicht auf USt-Erhebung möglich, allerdings ohne Vorsteuerabzug. Rumänien fordert die Registrierung ab 300.000 RON Jahresumsatz (~88.500 €), Ungarn ab 12 Mio HUF, das Vereinigte Königreich legte die Schwelle ab April 2024 auf 90.000 £ fest und die Niederlande betreibt die KOR-Regelung bis 20.000 €. Unterhalb der Schwelle ist die Registrierung freiwillig und ermöglicht den Vorsteuerabzug auf Eingangsumsätze. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung, aber die zugrundeliegende Mechanik — die Formel Satz × Netto, der Reverse-Charge-Vermerk auf innergemeinschaftlichen Rechnungen, die OSS-Schwelle von 10.000 € für B2C — gilt überall identisch.

💡 Auch entdecken: Gehaltsrechner · Stundensatz-Rechner · Sparrechner

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttopreis?

Der Nettopreis ist der Preis ohne MwSt. Der Bruttopreis ist der vom Kunden bezahlte Endpreis einschließlich MwSt. Die MwSt wird stets auf den Nettobetrag berechnet.

Wie entferne ich die MwSt aus einem Preis?

Wählen Sie „MwSt entfernen“, geben Sie den Bruttopreis (den Preis inklusive MwSt) ein, wählen Sie den Steuersatz, und der Rechner berechnet automatisch den Nettopreis und den MwSt-Betrag.

Kann ich einen eigenen Steuersatz verwenden?

Ja. Geben Sie einfach einen beliebigen Satz in das Steuersatz-Feld ein. Die voreingestellten Schaltflächen sind nur Schnellzugriffe für die gängigsten Sätze in Deutschland.

Ist der Rechner kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos und ohne Registrierung. Öffnen Sie die Seite und beginnen Sie mit der Berechnung.

Funktioniert er auf dem Smartphone?

Ja. Das Tool ist vollständig responsiv und funktioniert auf Smartphones, Tablets und Desktop-Computern.

Wann gilt die Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge)?

Bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften innerhalb der EU rechnet der Käufer (nicht der Verkäufer) die MwSt. per Reverse-Charge ab. Schreiben Sie den Nettobetrag auf die Rechnung, vermerken Sie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Art. 196 MwSt-RL” und lassen Sie das MwSt-Feld auf 0. Das BZSt veröffentlicht die Liste der betroffenen Leistungen.

B2B vs. B2C — wird MwSt. unterschiedlich berechnet?

Inländisch zahlen beide MwSt. Grenzüberschreitend in der EU: B2B meist Reverse-Charge, B2C zum Satz des Verkäufers bis zur EU-Schwelle von 10.000 €/Jahr, danach zum Satz des Kundenlandes (OSS-Verfahren). Außerhalb der EU: in der Regel Nullsatz mit Ausfuhrnachweis.

Haben EU-Länder unterschiedliche MwSt-Sätze?

Ja. Standardsätze reichen von 17% (Luxemburg) bis 27% (Ungarn). Deutschland hat 19% Standard + 7% ermäßigt (Lebensmittel, Bücher). Der Rechner akzeptiert jeden benutzerdefinierten Satz, falls Ihrer nicht in der Vorauswahl steht.

Ab welcher Schwelle muss ich mich zur Umsatzsteuer registrieren?

Jedes Land legt seine eigene Schwelle fest. Deutschland: 22.000 € (Kleinunternehmerregelung) oder 50.000 €. Rumänien: 300.000 RON. Ungarn: 12 Mio. HUF. UK: 90.000 £. Unter der Schwelle ist die Registrierung meist optional; darüber Pflicht.

Wie mache ich die Vorsteuer geltend?

Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ziehen Sie die gezahlte Vorsteuer (auf Einkäufe) von der vereinnahmten MwSt. (auf Verkäufe) ab und zahlen die Differenz ans Finanzamt. Bewahren Sie Lieferantenrechnungen mit beiden Umsatzsteuer-IDs auf — sie sind Pflicht für den Abzug.

Weitere Rechner